Ab sofort kann für Objekte mit Mehrwertsteuer bei der Eingabe der Kosten im Programmteil: „Abrechnen->Hausgeld-/Nebenkostenabrechnungen->Nebenkostenabrechnung->Eingabe Kosten“ die enthaltene Mehrwertsteuer angegeben werden und für diese eine Nebenkostenabrechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer erfasst werden.
Archiv für den Monat: September 2016
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Kurzmitteilung
Hausgeldabrechnung – Geldbestandentwicklung
Kurzmitteilung
In der Hausgeldabrechnung kann schon länger die sogenannte „Geldbestandentwicklung“ ausgewiesen werden.
Da es z.B. mehrere Ist-Rücklagekonten geben kann, ermittelt das Programm anhand der eingegeben Konten (Ist-Rücklage, Kto. Abgrenzungen, andere Girokonten) den Kontenbereich.
Hier ein Beispiel:
Ist-Rücklage = 10, der Bereich der Ist-Rücklage geht von 10 bis 19.andere Girokonten = 20, der Bereich geht von 20 bis 29.
Kto. Abgrenzung = 900, der Bereich geht von 900 bis 999.
Hier ist zu beachten, dass es keine Überschneidungen zwischen den Bereichen gibt.