Ab sofort kann nach der Aufstellung der „Umlagefähigen Kosten“ ein Seitenumbruch erzwungen werden, wenn der Umfang der Hausgeldabrechnung mehr als eine Seite beträgt.
Hierzu muss in den Verwalter->Einstellungen das Kennzeichen „DruckeKosten2Seite“ auf „1“ gesetzt werden.